Aufgaben als untere Naturschutzbehörde:
Im Bereich „Naturschutzrecht“ werden die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Eingriffsregelung und des Artenschutzes erbracht.
Das heißt, das Ressort Naturschutzrecht wirkt mit bei den meisten Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken. Angefangen von einzelnen Baugenehmigungen im Außenbereich bis hin zu Straßen, Sand-Abgrabungen, Windparks usw.
Das Ressort Naturschutzrecht hat eigene Bescheide und Genehmigungen zu erteilen: