Im Kreis Recklinghausen gibt es ein mehr als 300 km langes Reitwegenetz. Allein in den Wäldern der Haard können über 100 km Reitwege beritten werden.
Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet.
Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.
Das Reiten in den Wäldern des Kreises ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Sind Wege mit einem Reitverbotszeichen gekennzeichnet, dürfen diese nicht beritten werden. Gekennzeichnete private Wanderwege und –pfade, Sport- und Lehrpfade dürfen ebenfalls nicht beritten werden.
Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften über das Reiten. Das Führen von Pferden im Wald ist darüber hinaus auf allen Wegen gestattet. Das gilt allerdings nicht für die Waldfläche selbst.
Ist ein Weg als Reitweg gekennzeichnet, besteht eine Reitwegebenutzungspflicht für das Reiten und auch für das Führen von Pferden. Ist ein Weg mit einem Reitverbotszeichen gekennzeichnet, gilt das Reitverbot sowohl für das Reiten als auch für das Führen von Pferden.
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gültiges Reitkennzeichen am Pferd mitführen. Unter den Begriff „Pferd“ fallen im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) alle Tiere der Gattung „equus“. Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Daher gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Ponys und Esel, die geritten oder geführt werden.
Die Reitwege sowie andere Themen rund um den Pferdesport stehen im Freizeitportal regiofreizeit.de sowie in einer interaktiven Karte zur Verfügung. Weitere Informationen rund ums Reiten finden Sie hier.
Rettungspunkte / Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
Im Notfall kann z.B. bei Ausritten im Wald eine Rettung nicht innerhalb der Hilfsfrist gewährleistet werden. Damit verletzte Reiter den Rettungskräften ihren Standort im Wald präzise angeben können, wurden über 100 Notfallpunkte mit genauen Standortdaten montiert. Weitere Informationen sowie eine interaktive Karte mit allen Rettungspunkten und einer Standortbestimmung über GPS finden Sie hier.
Zusätzlich wird auf die Unterstützungsmöglichkeit der kostenlosen App „Hilfe im Wald“ hingewiesen. Diese App bietet eine genaue Lokalisierung des Standortes, der im Notfall vom Nutzer an die Leitstelle weitergegeben werden kann.