Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen mit verschiedensten Fragestellungen durch. Auftraggeber sind in der Regel Ämter oder Behörden, meist Schulamt, Jugendamt oder Sozialamt. Aber auch Schulen, Arbeitsagenturen, Krankenkassen und die Beihilfestelle gehören zu den Auftraggebern.
Die im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst tätigen ärztlichen Kollegen/-innen sind überwiegend Fachärzte/-innen für Kinder- und Jugendmedizin. Auch Ärzte/-innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Zahnärzte/-innen stehen bei speziellen gutachterlichen Fragestellungen zur Verfügung.
Sozialmedizinische Begutachtungen im Auftrag von Ämtern und Behörden werden zu folgenden Fragestellungen und Anlässen durchgeführt:
Für alle Untersuchungen ist es wichtig, dass wir uns ein möglichst vollständiges Bild von dem Entwicklungsstand und der Erkrankung Ihres Kindes machen können.
Bringen Sie deshalb bitte für alle Untersuchungen folgende Unterlagen mit:
Auf elektronischen Datenträgern (DVD/CD) gespeichertes Bildmaterial kann aus technischen Gründen nicht verwendet werden.
Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".