Die Zulassung eines Fahrzeuges ist u. a. davon abhängig, dass zusammen mit dem Zulassungsantrag, eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird.
Diese Verpflichtung zur Erteilung der Ermächtigung gilt gleichermaßen für Privatpersonen, wie auch für Firmen, Behörden etc.. Sie ist für jedes Fahrzeug, das zur Zulassung gelangen soll, abzugeben.
Auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde nur verzichten, wenn das zuständige Hauptzollamt Dortmund (neue Zuständigkeit) den Verzicht bescheinigt oder wenn das Fahrzeug für eine Person zugelassen werden soll, die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert ist. Die Bescheinigung des Hauptzollamtes Dortmund bzw. der gültige Schwerbehindertenausweis ist dann dem Zulassungsantrag beizulegen.
Auch darf die Zulassung eines Fahrzeuges erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll, keine Kfz-Steuerrückstände hat. Sollte die elektronische Prüfung der Zulassungsbehörde ergeben, dass der Antragsteller Kfz-Steuerrückstände hat, so sind diese erst mit dem Hauptzollamt Dortmund zu klären und dort zu zahlen - eine Ermächtigung zum Einzug vom Konto reicht zur Begleichung des Rückstandsbetrages nicht aus. Wird so ein Steuerrückstand bestritten, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes für die Zulassung des Fahrzeuges vorzulegen.
Falls die Antragstellerin oder der Antragsteller eine andere Person mit dem Zulassungsgeschäft beauftragt, ist nicht nur eine persönlich unterschriebene Vollmacht für das Zulassungsgeschäft, sondern auch entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Ebenso sollte der Antragsteller sein Einverständnis erklären, dass der bevollmächtigten Person Auskünfte über etwa bestehende Kfz-Steuerrückstände bekannt gegeben werden dürfen.
Rechtsgrundlage: § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern [den Vordruck (Nr. 032021) zur Erteilung des Mandates erhalten Sie hier im Formularpool der Zollverwaltung].
Weiterleitung zum Formularcenter der Zollverwaltung Dort evtl. Refresh der Seite mit F5 notwendig>