Die Tuberkulose (Tbc) gehört nach wie vor zu den am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten weltweit.
Um eine Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern, sind eine rasche Entdeckung von Neuerkrankungen und eine konsequente Behandlung der Betroffenen erforderlich. Aus diesem Grund sieht das Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für die behandlungsbedürftige Tuberkulose vor. Das Gesundheitsamt ermittelt in diesen Fällen die Kontaktpersonen und leitet die erforderlichen Umgebungsuntersuchungen ein.
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