Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Einrichtungen der stationären Altenpflege, Kinder- und Jugendeinrichtungen) ist in erster Linie Infektionshygiene.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die infektionshygienische Überwachung dieser Einrichtungen. Zu diesem Zweck werden die entsprechenden Einrichtungen je nach ihrer infektionshygienischen Relevanz in unterschiedlichen Abständen routinemäßig und zusätzlich bei Bedarf unter infektionshygienischen Gesichtspunkten besichtigt und beraten.
Ziel unserer Tätigkeit ist vor allem die Unterstützung der Einrichtungen bei der Aufrechterhaltung und Erarbeitung von Qualitätsstandards zu Fragen der Hygiene.
Unsere Mitarbeiter/-innen beraten und informieren Sie gern zu Fragen der Hygiene in folgenden Einrichtungen: