Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) des Kreises Recklinghausen hat die Aufgabe Einrichtungen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die behördliche Qualitätssicherung zu sorgen. Dabei prüft die WTG-Behörde die Wohn- und Betreuungsangebote in regelmäßigen Abständen (Regelprüfung) sowie bei aufkommenden Beschwerden (anlassbezogene Prüfungen). Die Einrichtungsträger werden hierbei über festgestellte Mängel informiert und hinsichtlich der Mängelbeseitigung beraten. Bei massiven Mängeln obliegt es der WTG-Behörde, diese durch ordnungsbehördliche Maßnahmen zu beseitigen.
Die WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen versteht sich in erster Linie als Beratungsinstitution für sowohl die Bewohner von Einrichtungen und deren Angehörige oder Betreuer als auch für die Betreuungseinrichtung und deren Personal.
Sie berät und informiert
Wenn Sie zu einer dieser Einrichtungen Anregungen, Anfragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Team der Heimaufsicht. Die Berichte der WTG-Behörde finden Sie hier.