Der Gutachterausschuss als eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium, das sich aus Personen zusammensetzt, die in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind.
Die ehrenamtlichen Gutachter kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Bankwesen, Landwirtschaft und Vermessungswesen. Rechtsgrundlage für das Tätigwerden und die Bestellung des Gutachterausschusses sind das Baugesetzbuch und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Recklinghausen bestehen zurzeit 3 Gutachterausschüsse. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten ist zuständig für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern am See, Herten, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Für die Stadt Recklinghausen und für die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl bestehen eigenständige Gutachterausschüsse.
Der Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Hier erhalten sie weitere Informationen zum Thema Gutachterausschuss.