Leistung Schiedsbezirke

Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Sachbeschädigung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in NRW obligatorisch. Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
  • kostengünstig
  • da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.


Die Zuständigkeit der Schiedspersonen ist nach Bezirken unterteilt. Maßgeblich ist die Straße, in der der Antragsgegner wohnt.

Die Übersicht der Schiedsbezirke stehen Ihnen in einer interaktiven Karte zur Verfügung.

Sie können aber auch direkt die Adresse des Antragsgegners auswählen, um zu den Kontaktdaten der zuständigen Schiedsperson zu gelangen.

 

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Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS): www.schiedsamt.de.

 

WMS Schiedsbezirke:

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