Beim Gemeinsamen Lernen lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Unter-stützungsbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungs-bedarf nach den Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule und den Vorgaben für die sonderpädagogische Förderung. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule, z.B. die Grundschullehrerin, Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.
Es gibt sieben verschiedene Förderschwerpunkte:
1. Lernen
2. Sprache
3. Emotionale und soziale Entwicklung
4. Hören und Kommunikation
5. Sehen
6. Geistige Entwicklung
7. Körperliche und motorische Entwicklung
Gemeinsames Lernen kann abgelehnt werden, wenn:
oder
Der Schulträger, der die Sachkosten und die Kosten für das nichtlehrende Personal trägt, muss dem Gemeinsamen Lernen zustimmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW – http://www.bildungsportal.nrw.de (s. dort „Für Eltern“).
Ansprechpartner:
Herr Kurtenbach
Telefon: 02361/53-3434, Zimmer: 1.4.08, Standort: Kreishaus in Recklinghausen
Frau Kuhlmann
Telefon: 02361/53-3034, Zimmer: 1.4.08, Standort: Kreishaus in Recklinghausen
Frau Wellmann
Telefon: 02361/53-3433, Zimmer: 1.4.09, Standort: Kreishaus in Recklinghausen
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Fachdienst 40 - Bildung
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:15 - 16:00 Uhr, Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr