Der Kreis muss die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen treffen. Hierzu sind Katastrophenschutzpläne, Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte und externe Notfallpläneaufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Zusätzlich sind Einsatzpläne für besondere Gefahrenlagen zu erstellen. Besondere Gefahrenlagen sind z.B. Hochwasser, ein großflächiger Stromausfall oder sonstige Störungen der Infrastruktur.
Weiterhin erfolgt eine Umsetzung der der Katastrophenschutzkonzepte der Landes NRW. Um eine koordinierte landesweite Hilfe bei Großeinsatzlagen und Katastrophen sicherzustellen sehen diese Konzepte die Bildung von Großverbänden in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW vor.
Unter Beteiligung der Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes und des Arbeiter Samariter Bundes werden im Kreis Recklinghausen folgende Einheiten vorgehalten:
Die Fahrzeugausstattung der Einheiten setzt sich aus Bundes- und Landesfahrzeugen sowie organisationseigen Fahrzeugen der Hilfsorganisationen und kommunalen Brandschutzfahrzeugen zusammen. Bei Bedarf wird die Ausstattung durch den Kreis ergänzt. Der Kreis Recklinghausen ist zuständig für die Verwaltung und Einsatzbereitschaft der Bundesfahrzeuge und die vom Kreis beschaffte ergänzende Ausstattung.