Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland erworben, für das noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden ist? Wenn Sie dieses Fahrzeug erstmalig anmelden wollen, dann bringen Sie bitte mit:
Das Fahrzeug muss, bevor es zugelassen werden kann, zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Damit Sie zur Zulassungsstelle fahren können, müssen Sie ggf. vorab ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder aber Sie transportieren das Fahrzeug z. B. auf einem Anhänger. Die Identifizierung des Fahrzeuges kann auch durch Vorlage einer Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (Sachverständiger) oder eines amtlich anerkannten Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (Prüfer) einer amtlich anerkannten Prüforganisation erfolgen. Die Bestätigung muss mit dem entsprechenden Prüfstempel versehen sein.
Beachten Sie bitte auch, dass vor Erstellung einer Zulassungsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug Kontakt mit den Zulassungsbehörden des Herkunftlandes aufgenommen werden muss. Dies kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Es ist daher ratsam, den Zulassungsantrag frühmorgens einzureichen, damit er möglichst noch am selben Tage bearbeitet werden kann.
Die Zulassung eines Fahrzeuges darf erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll, weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat, noch der Zulassungsbehörde rückständige Gebühren oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsgeschäften und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen (zumeist wegen der Aufforderung zum Nachweis eines gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungschutzes oder aber der Mängelfreiheit eines Fahrzeuges) schuldet. Diese Regelungen beruhen auf dem "Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung" bzw. auf der "Mitwirkungsverordnung Kfz-Steuer". Für diese gesetzlichen Regelungen hatten sich die Städte und Gemeinden in NRW vehement eingesetzt. Hintergrund war die gestiegene Anzahl an chronischen Steuer- und Gebührenverweigerern.
Falls Sie also ein Fahrzeug zulassen möchten und noch Kfz-Steuerrückstände haben sollten, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuerrückstände zuvor beim Hauptzollamt Dortmund begleichen. Rückständige Gebühren und Auslagen bei der Zulassungsbehörde können Sie im Rahmen des Antrages auf Fahrzeugzulassung vor Ort bezahlen.
Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Vorsprechen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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zur Zulassung eines Fahrzeuges