Abfallentsorger - Verwerter und Beseitiger von Abfällen - müssen eine - ggf. auch mehrere - Entsorgernummer haben. Diese bestehen aus einer Kennung für das jeweilige Bundesland, in dem der Abfallentsorger ansässig ist, und einer Registriernummer. Die Entsorgernummern werden durch die zuständige Behörde standortbezogen vergeben.
Bedeutung haben die Entsorgernummern für die Nachweisverfahren, z.B. Entsorgungsnachweis und Begleitschein.
- benötigte Unterlagen: formloser Antrag mit Informationen über Firmenstandort und Firmenzweck
- Rechtsquellen: §§ 40 ff. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Nachweisverordnung
- zuständige Behörde in NRW: Kreise u. kreisfreien Städte, ggf. auch die Bezirksregierung
Kontaktdaten finden Sie hier.