Seit dem 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel, der zuvor als Klebeetikette von den Ausländerbehörden ausgestellt wurde, durch den elektronischen Aufenthaltstitel (im folgenden nur noch kurz: eAT) ersetzt. Der eAT wird im Kreditkartenformat und ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich deutlich längere Warte- bzw. Bearbeitungszeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist entsprechend nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge. Sind Urlaubsreisen geplant, sollten Sie also rechtzeitig vorher die Gültigkeit ihres bisherigen Aufenthaltstitels prüfen.
Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Das Ziel hierbei ist, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhabern und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werden alle Informationen und Übertragungen durch ein Verschlüsselungsverfahren geschützt. Ein Berechtigungszertifikat regelt, wer auf die personenbezogenen Daten zugreifen darf. Nur berechtigten Stellen wird der Zugriff erlaubt. Eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf die Chip-Daten.
Mit der Einführung des eAT zum 1. September 2011 muss nicht zwingend die "alte Etikette" gegen den neuen eAT ausgetauscht werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis zum Ablauf, längstens jedoch bis 31. August 2021, ihre Gültigkeit.
Die neuen elektronischen Aufenthaltstitel sind dann bis zum Ablauf des jeweiligen Titels gültig. Bei unbefristeten Aufenthaltstiteln gilt für den eAT die maximale Gültigkeit von 10 Jahren. Das heißt, nach 10 Jahren muss ein neuer eAT ausgestellt werden, obwohl ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besteht.
Folgende aufenthaltsrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt:
Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich vorsprechen. Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Der eAT wird nach voraussichtlich vier bis sechs Wochen an die Ausländerbehörde gesandt. Zur Abholung ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache erforderlich.
Die erheblich höheren Kosten zur Herstellung des eAT werden zu einer Gebührenanhebung führen. Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen stehen Ihnen die unten aufgeführten Personen zur Verfügung.
Der eAT wird als separates Dokument ausgestellt. Er ist aber kein Passersatz. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.
Nebenbestimmungen werden im Chip gespeichert und auf einem eigenen Zusatzblatt zum eAT ausgedruckt.
Auf dem eAT wird der Hinweis "Siehe Zusatzblatt" eingetragen. Bei Änderung der Nebenbestimmungen wird von der Ausländerbehörde ein neues Zusatzblatt erstellt und die Daten im Chip geändert.
Die aktuellen Aufenthaltstitel bleiben gültig. Sie müssen erst dann einen eAT beantragen, wenn
Hinweis: Bitte beachten Sie die deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten. Zur Vermeidung von Problemen sollten Sie Bearbeitungszeiten von ca. 4 bis 6 Wochen einplanen!
Die Funktionen des eAT entsprechen denen des neuen deutschen elektronischen Personalausweises.
HINWEIS: Wir bitten um Verständnis, dass aus personellen/organisatorischen Gründen eine Vorsprache nur mit einem Termin möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache direkt an den jeweiligen Sachbearbeiter (siehe rechte Seite unter "Kontakt"). Sollten Sie Ihren Sachbearbeiter/in mehrfach nicht erreichen können, steht Ihnen die Terminhotline ebenfalls zur Verfügung (auch unter "Kontakt" aufgeführt).
Sollte auch dort niemand zu erreichen sein, können Sie sich auch per Email anAufenthaltsangelegenheiten@kreis-re.de
wenden. Hier achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren vollen Namen, Geburtsdatum und/oder unser Aktenzeichen sowie ihre Telefonnummer und Anschrift mit angeben.
Sollten Sie Terminwünsche haben (besondere Wochentage oder bestimmte Zeiträume) können Sie die ebenfalls mit angeben. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche bei der Terminvergabe bestmöglich zu berücksichtigten – wir bitten aber um Verständnis, dass das nicht immer möglich ist.
Um mehrfache unnötige Rückfragen zu vermeiden, bitten wir darum, zunächst die telefonischen Kontaktmöglichkeiten auszuschöpfen. Bei einer Terminanfrage per Email geben Sie bitte mehrere allgemeine Terminwünsche an, und nicht nur eine bestimmte Uhrzeit an einem festen Datum.
Beispiele:
- Dienstags vormittags ok
- Montags zwischen 10 und 12 ok
- bitte vor dem 03.08. oder nach dem 20.8. (wg. Urlaub) ok
- am 10.6. um 14 Uhr nicht ok