Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (auch fernmündlich) erteilt.
Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Außerdem können die Bodenrichtwerte über das Internet im BORISplus.NRW (www.boris.nrw.de/borisplus/) eingesehen werden und es können hier direkt Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erstellt werden.
Hier erhalten sie weitere Informationen zum Thema Gutachterausschuss.