Für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist es unerlässlich, die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln zu garantieren. Ebenso notwendig ist es, dass für den Verkauf von Arzneimitteln im Einzelhandel und für die Handhabung von Arzneimitteln in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen strenge Richtlinien gelten und eingehalten werden.
Zu dem Aufgabenbereich der Arzneimittelüberwachung zählen folgende Schwerpunkte.
- Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln
- Lagerung von Arzneimitteln in Krankenhäusern, Wohn- und Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten
- Betäubungsmittelverkehr, insbesondere Methadonsubstitution und Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
- Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke oder mehrerer Apotheken
- Versandhandel
- Großhandel
- Heimversorgung
Notdienst der Apotheken
Hinweise zu den notdienstbereiten Apotheken in Ihrer Nähe finden Sie unter
www.akwl.de