Welche Kennzeichnungsmöglichkeiten gibt es für Reptilien?
Reptilien können mit Transpondern (Mikrochips) gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens 200 Gramm (Schlangen) bzw. 500 Gramm (Landschildkröten) wiegen.
Alternativ oder bis dahin kann ihre Kennzeichnung mit einer Dokumentation ihrer äußerlichen individuellen und unveränderlichen Körpermerkmale erfolgen.
Die Dokumentationen von Körpermerkmalen müssen vorhandenen Dokumenten und / oder Erklärungen zugeordnet werden, zusätzlich müssen – soweit möglich - Angaben gemacht werden zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter und auch zu etwa vorhandenen Besonderheiten der Tiere. Empfohlen wird deshalb die Anfertigung von Tierausweisen mit einer ausführlichen Beschreibung der Tiere und der dazugehörigen Unterlagen (EU-Bescheinigungen, andere Dokumente oder Genehmigungen, Herkunftsangaben, Zuchtbucheinträge).
Bei der Anmeldung von Tieren und Beantragung von Bescheinigungen müssen Kennzeichen angegeben und deshalb auch Mehrausfertigungen von Dokumentationen vorgelegt werden.
Kennzeichenwechsel sind anzuzeigen und vorhandene Dokumente müssen diesbezüglich ergänzt oder ersetzt werden.
Wie werden die Körpermerkmale von Riesenschlangen und Eidechsen dokumentiert?
Einige Schlangen- und Eidechsenarten können mit der Fotodokumentation gekennzeichnet werden.
Von der Südlichen Madagaskar-Boa muss eine Fotografie von der Oberseite des Kopfes angefertigt werden.
Die Kennzeichnung der Nördlichen Madagaskar-Boa erfordert drei Fotos – von beiden Kopfseiten und der Unterseite des Unterkiefers. Ebenfalls mit drei Fotos wird die Madagaskar-Hundskopf-Boa gekennzeichnet – abzubilden sind hier beide Kopfseiten und der Kopf von oben.
Die Merkmale von Balearen- und Pityuseneidechsen werden mit einer einzigen Aufnahme vom Kopf und den ersten mindestens fünf Schuppenreihen unterhalb der Kehle dauerhaft dokumentiert.
Wie werden die Körpermerkmale von Landschildkröten dokumentiert?
Griechische, Maurische und Ägyptische Landschildkröten, ferner auch Breitrandschildkröten Strahlenschildkröten und Spaltenschildkröten können immer mit Dokumentationen gekennzeichnet werden, da sie gemäß wissenschaftlichen Gutachten bereits in ihrer Körperzeichnung (ähnlich dem menschlichen Fingerabdruck) unveränderliche Merkmale aufweisen. Bei anderen Schildkrötenarten können nur äußerliche Besonderheiten wie Narben oder körperlichen Abnormitäten dokumentiert werden. Gibt es solche nicht, kommt nur die Kennzeichnung mit dem Mikrochip-Transponder in Betracht.
Die zur individuellen Erkennung geeigneten körperlichen Merkmale finden sich sowohl auf der Bauch- als auch auf der Rückenseite. Zu ihrer Dokumentation soll mindestens die Bauchseite fotografiert werden. Die Bilder müssen die Anordnung der einzelnen Schilder erkennen lassen, denn die Linien und Kreuzungspunkte, die sich aus der Anordnung der Schilder ergeben, bilden die individuellen Merkmale ab. Bei Strahlenschildkröten genügt die Abbildung des Rückenpanzers, denn hier besteht das Individualmerkmal in der Anordnung der Strahlen.
Wann und in welchen Abständen ist die Fotodokumentation durchzuführen?
Erstmals angelegte Dokumentationen / Tierausweise sind als Mitteilung über die erfolgte Kennzeichnung zu den behördlichen Akten zu reichen, eine Ausfertigung verbleibt beim Tierhalter. Die Dokumentation ist vom jeweiligen Halter in solchen Zeitabständen anzulegen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Dabei soll das erste Foto einer Jungtierdokumentation erst erfolgen, wenn der Bauchpanzer geschlossen ist. Deshalb wird das erste Foto in der Regel im Herbst des Schlupfjahres gefertigt. Ein weiteres Foto wird im darauf folgenden Frühjahr gemacht. Im selben Jahr soll im Herbst und danach bis zum 10. Lebensjahr jeweils ebenfalls im Herbst ein Foto angefertigt werden. Danach reicht ein Abstand von fünf Jahren, um eventuelle Veränderungen zu dokumentieren.
Die turnusmäßig ergänzten Dokumentationen sind den vorhandenen hinzuzufügen und müssen der Naturschutzbehörde nicht zugesandt werden. Auf Aufforderung müssen der Naturschutzbehörde aber alle Dokumentationen eines Tieres vorgelegt werden.
Bei der Abgabe eines Tieres sind alle Dokumentationen eines Tieres dem neuen Besitzer auszuhändigen. Versäumte oder fehlerhafte Anschlussdokumentationen können dazu führen, dass Legalitätsnachweise in Frage gestellt werden. Unter Umständen sind dann auch Genehmigungen zur Vermarktung ungültig. Kauf und Verkauf können in solchen Fällen strafrechtlich verfolgt werden.
Was ist beim Fotografieren zu beachten?
Wenn die Kennzeichnungspflicht mittels Fotodokumentation erfüllt werden soll, ist eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale vorzunehmen, anhand derer das Tier sich identifizieren lässt. Diese Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres zu ergänzen, die zumindest Angaben zu Größe und Länge, Gewicht, Geschlecht und Alter sowie eine Beschreibung vorhandener Besonderheiten umfasst.
Für die Fotos gibt es einige wichtige Kriterien:
Welche Konsequenzen können fehlerhafte Dokumentation haben?
Bescheinigungen können ungültig werden, wenn die Dokumentationen nicht gemäß deren Bedingungen der Bescheinigungen erneuert werden. Der Verkauf und auch der Kauf der dazugehörenden Tiere können dann strafrechtlich verfolgt werden. Wenn die Tiere den Dokumentationen in den Bescheinigungen nicht mehr zugeordnet werden können, kann auch die in den Bescheinigungen enthaltene Herkunftsbestätigung in Zweifel geraten und dem Halter damit die Besitzberechtigung abgesprochen werden. Die Bedingungen in den Bescheinigungen sind deshalb unbedingt zu beachten.
Kommt es trotzdem zu Versäumnissen, müssen ggf. neue Bescheinigungen beantragt werden. Mit dem Antrag müssen aktuelle Dokumentationen in jeweils dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Bei der Abgabe – egal ob durch Verkauf oder Schenkung – von Tieren müssen alle nach der Ausfertigung von Bescheinigungen turnusmäßig erstellten Dokumentationen weitergegeben werden.
Bei Anzeigen über den Erwerb von Tieren müssen grundsätzlich alle Dokumente und Fotodokumentationen vorgelegt werden. Bei umfangreichen Dokumentationen empfiehlt sich eine diesbezügliche Absprache mit der Naturschutzbehörde.