Sie sind innerhalb des Kreises Recklinghausen umgezogen und müssen deshalb die Anschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen lassen?
Dann können Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ihren Fahrzeugschein auch dem Bürgerbüro Ihrer Gemeindeverwaltung zur Änderung vorlegen. Dort werden die neuen Daten mittels Aufkleber auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und abgesiegelt. Ihre Stadtverwaltung wird im Anschluss daran die Zulassungsbehörde von der Änderung unterrichten. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder einen neuen Fahrzeugschein können Sie bei der Gemeindeverwaltung jedoch nicht erhalten. Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,80 Euro werden vor Ort eingenommen.
Wichtiger Hinweis!
Ist der Fahrzeughalter keine natürliche Person oder falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt) ist es erforderlich, dass Sie bei der Zulassungsbehörde in Marl vorsprechen. Hier müssen Sie dann vorlegen: