Die Aufgabe der Altlastenerfassung besteht nicht lediglich in der Führung eines Katasters, sondern schließt auch die Erkundung und Recherche über vermutete Umweltschäden der Vergangenheit ein.
Zahlreiche Altablagerungen und gewerblich / industriell genutzte Grundstücke weisen schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen auf, die als Altlasten bzw. Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen bezeichnet werden.
Der Gesetzgeber hat in zahlreichen Gesetzen und Rechtsverordnungen festgelegt, dass derartige Flächen zu untersuchen und bei von ihnen ausgehenden Gefahren zu sanieren bzw. zu sichern sind. Die Altlastensanierung zielt auf eine gefahrfreie Wiedernutzbarmachung von Grundstücken ab und dient damit dem Flächenrecycling.
Weitergehende Informationen über die Arbeit der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde finden Sie hier.