Zu den allgemeinen Ordnungswidrigkeiten gehören sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Kreises fallen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um Verfahren aus den Bereichen:
Die Ermittlung in diesen Angelegenheiten erfolgt in Kooperation mit den Fachämtern, der Polizei, dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz, sowie dem Bundesamt für Güterverkehr.