Unter Abgrabung versteht man die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen. Im Kreis Recklinghausen werden größtenteils hochreine Quarzsande für die Baustoff-, Glas- und chemische Industrie, aber auch Sande, Lehm und Ton zur Herstellung von Baustoffen (Ziegel, Klinker, Bausand etc.) abgebaut. Die Abbauschwerpunkte liegen in Haltern und Dorsten. Der Abbau erfolgt oberhalb und unterhalb des Grundwasserspiegels.
Wenn sich die Sande zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse eignen, erfolgt das Genehmigungsverfahren nach bergrechtlichen Vorschriften. Genehmigungsbehörde ist dann die Bezirksregierung Arnsberg (Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW).
Die sonstigen Abgrabungen müssen nach dem Abgrabungsgesetz NRW genehmigt werden. Zuständig für die Genehmigung und Überwachung dieser Abgrabungen ist der Kreis Recklinghausen.