Leistungen Verwaltung der Übergangsheime


Die Stadt Waltrop hat die gesetzliche Verpflichtung, die ihr zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge und Spätaussiedler mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.

Hierfür unterhält sie zurzeit 4 Übergangsheime an verschiedenen Standorten im Stadtbereich.

Die laufende Unterhaltung (Instandsetzung, Modernisierung, Renovierung) dieser Übergangsheime ist, neben der Unterbringung der genannten Personengruppen in den Heimen, ständige Aufgabe der Stadt Waltrop.