Leistungen Beistandschaften


Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot der Fachgruppe Jugendhilfe bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Antragsberechtigt ist der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Die Beistandschaft wird durch formlosen Antrag eingerichtet bzw. aufgehoben. Ohne das Sorgerecht einzuschränken, wird der Beistand als gesetzlicher Vertreter damit beauftragt:

 

  • die Vaterschaft festzustellen

     

  • und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Die Beistandschaft schließt auch die Vertretung der Kindesinteressen vor Gericht ein.

Kosten

keine

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