Leistungen Hausnummerierung

Lagebezeichnung in einer Straße

Hausnummerierungen dienen innerhalb einer Straße der genauen Lagebestimmung eines Gebäudes/Grundstückes.

Das Baugesetzbuch begründet im § 126 Absatz 3 die Verpflichtung der Gründstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers, ihr oder sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.

Eine sichtbare Anbringung der Hausnummer am Gebäude erleichtert nicht nur den privaten Zugangsverkehr, sondern verkürzt besonders in Notfällen das Erreichen des Zielortes durch Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Bauvorhaben werden Hausnummern vergeben. Dabei ist der vorhandene Gebäudebestand und die künftig zu erwartende Bebauung zu berücksichtigen.

Durch die Erschließung im Hintergelände liegender Flächen kann eine Umnummerierung vorhandener Gebäude notwendig werden. Der damit verbundene Aufwand ist zur Beibehaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht immer zu vermeiden.

§ 11 der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Straßen und Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Waltrop konkretisiert die Anforderungen an die Hausnummerierung in Waltrop:

(1) Jedes Haus ist vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin  oder den Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.

(2) Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand, anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen oder ggf. separat anzubringen.

(3) Bei Umnummerierungen darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

Fachbereiche
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