Leistungen Bauvorbescheid

Als Bauvorbescheid bezeichnet man eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht.

Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen eines Bauvorhabens ein Bauvorbescheid beantragt werden. Der Vorbescheid gilt drei Jahre.

Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben sein. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entscheiden werden soll.

Kosten

Der Antrag auf Vorbescheid ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts oder der Herstellkosten. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro bis 1/1 der für die Baugenehmigung zu erhebenden Gebühren.

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