Leistungen Auslegung Wählerverzeichnis


Vor der

  • Europawahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahl

wird ein Wählerverzeichnis angelegt, das alle Wahlberechtigten enthält. Bei persönlichen Gründen kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für den Zeitraum erst nach der öffentlichen Auslegung beantragt werden. Dieses Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl für einen Zeitraum, in aller Regel 5 Tage, zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungszeit Einspruch einlegen.