Leistungen Gleichstellung

Die kommunale Gleichstellungsstelle soll dazu beitragen, Benachteiligungen von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung abzubauen. 

Sie ist Anlaufstelle für Waltroper BürgerInnen und Frauenorganisationen und gibt Informationen und Adressen an hilfesuchende und interessierte Frauen weiter.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Verwaltung ergeben sich aufgrund gesetzlicher Grundlagen nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG).
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststellen und wirkt bei der Ausführung dieses Gesetzes, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, mit.

Dies gilt insbesondere für

  • soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche
  • Mitarbeit bei der Aufstellung, Änderung und Umsetzung des Frauenförderplans
  • Mitwirkung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Weitere Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für Waltroper Bürgerinnen sind u. a.:

  • Inhaltliche Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Frauenorganisationen und Arbeitsgemeinschaften, um die Vernetzung der Frauenarbeit in Waltrop zu stärken
  • Informations- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger
  • Unterstützung und Begleitung von Frauenprojekten
  • Veröffentlichung von Informationsmaterialien und Durchführung von Informationsveranstaltungen zu frauenrelevanten Themen und kulturellen Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Trägern
  • Beratung und Unterstützung für einen beruflichen Wiedereinstieg und zu Fragen der Kinderbetreuung
Fachbereiche
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