Leistungen Jahresrechnung, Rechenschaftsbericht

Im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt die Verwaltung eine Jahresrechnung, die durch einen Rechenschaftsbericht ergänzt wird. Der Rechenschaftsbericht erläutert u.a. die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen.

Sobald der Rat über die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen hat (in der Regel zum Ende des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das Rechenschaft abgelegt wurde), wird das Rechnungsergebnis im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass der Rechenschaftsbericht dann auch öffentlich ausliegt.

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