Leistungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Der Rat der Stadt beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.

Die in § 6 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Für das Jahr 2021 sind das für die Grundsteuer A 460 v.H., für die Grundsteuer B 700 v.H. und für die Gewerbesteuer 495 v.H.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Dafür wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

Unter dem Link www.waltrop.de/Inhalte/Politik_Verwaltung/haushalt.asp ist der Haushaltsplan samt Anlagen auf den städtischen Internetseiten eingestellt.

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