Leistungen Geflügelhaltung

Auf Grund der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen, vom 26.05.2006, besteht eine Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gemäß § 1 Abs.3 der Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 09.05.2006 für das Gebiet des Kreises Recklinghausen. Danach ist die Freilandhaltung sämtlicher Geflügelhaltungen im gesamten Gebiet des Kreises Recklinghausen zulässig.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den
Kreis Recklinghausen
Rechts-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Tel.: 02361/53-21 25
Fax: 02361/53-22 27
Dort kann auch die vorstehende Allgemeinverfügung mit allen Einzelheiten eingesehen werden.

Email: Veterinaer-und-Lebensmittelueberwachungsamt@Kreis-RE.de

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Geflügelpest, beantwortet durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie hier.

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