Leistungen Führerschein - Umtausch des Führerscheins

Umstellung auf den EU-Kartenführerschein (Umtausch des grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins):

Alle Papierführerscheine müssen in den nächsten Jahren in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr: Umtausch bis zum:
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


Der neue Führerschein wird Ihnen per Post zugesandt.

 

Umtausch des Kartenführerscheins wegen Pflichtumtausch (unbefristet in befristete Karte):

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr:  Umtausch bis zum:
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033


Den neuen Führerschein müssen Sie beim Straßenverkehrsamt Marl abholen.


Wichtiger Hinweis:

Alle Führerscheinanträge mit der Schlüsselzahl 95 (Module), B 96 oder B 196 oder B 197 müssen beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen! Auch wenn es nur um die Eintragung oder Verlängerung dieser Schlüsselzahlen geht.

Der Euro-Führerschein im praktischen Kartenformat
Kosten

Umstellung auf EU-Kartenführerschein: 
30,30 Euro Gebühr 

Umtausch wegen Pflichtumtausch:
25,30 Euro Gebühr 

Unterlagen

  • Gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Passbild (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bisheriger Führerschein 

Fachbereiche