Leistungen Gewerbesteuer

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Im Rahmen des Steuermessbetragsverfahrens wird vom Finanzamt über die sachliche und persönliche Steuerpflicht und die Steuerfreiheit eines Gewerbebetriebs sowie die Höhe des Gewerbeertrages entschieden.

Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde setzt unter Anwendung des jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatzes die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid.

Der Gewerbesteuerhebesatz in Waltrop beträgt seit dem 1. Januar 2013 495 %.


Historische Gewerbesteuerhebesätze in Waltrop

1996 415 %
1997 - 2007 425 %
2008 440 %
2009 450 %
2010 460 %
2011 470 %
ab 2012 495 %

 

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