Leistungen Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Mitwirkung der Fachgruppe Jugendhilfe im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz durch Beratung, Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen und jüngeren Volljährigen (14 - 21 Jahre) sowie ihrer Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder Strafverfahren.

Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist das Einbringen der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie Unterstützung der beteiligten Fachbehörde durch Beratung und Stellungnahmen. Förderung der Diversion z.B. durch Konfliktschlichtung, Vermeidung von Untersuchungshaft/Strafhaft durch entsprechende alternative Angebote.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Ansprechpartner sind Frau Menzel im städtischen Fachbereich Jugend, Soziales und Schule sowie Herr Högger beim Sozialdienst katholische Frauen im Ostvest e.V. (SKF). Auf den Internetseiten des SKF gibt es weitere Informationen zum Thema.

 

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