Leistungen Entwässerungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen werden Entwässerungsgebühren für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Die Gebühren werden für die Beseitigung von Schmutzwasser werden auf der Grundlage der Frischwassermengen, die vom Wasserwerk für das jeweils vorherige Kalenderjahr festgestellt wurden, berechnet. Berechnungsmaßstab ist somit der Verbrauch an Kubikmeter Wasser.

Für Großbetriebe, die bereits von der Emschergenossenschaft direkt zu Verbandslasten herangezogen werden, und für Grundstückseigentümer, die ihre Abwässer ohne Inanspruchnahme des städtischen Kanalnetzes unmittelbar in Anlagen der Emschenergenossenschaft einleiten, gelten besondere Gebührensätze.

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner