Leistungen Abwasserbeseitigungskonzept

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Waltrop gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) dokumentiert die Gesamtheit der notwendigen Baumaßnahmen zur Abwasserbeseitigung, ihre zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten.

Das Abwasserbeseitigungskonzept gibt Auskunft darüber, wann Grundstücke im Außenbereich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und müssen.

Die Zeiträume für Sanierungsmaßnahmen hängen vor allem von der wasserwirtschaftlichen Dringlichkeit der Maßnahmen ab.

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von fünf Jahren von der Stadt Waltrop der oberen Wasserbehörde erneut vorzulegen.

Es wird von der AöR erarbeitet, im Gebiet von Abwasserverbänden im Benehmen mit dem Abwasserverband.

Durch die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes geht die Stadt eine Selbstbindung an die von ihr vorgesehenen Fristen ein.