Leistungen Gewerbe - Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis, z. B.
  • Gaststättengewerbe (§ 2 Gaststättengesetz - GastG)
  • Reisegewerbe (§ 55 Gewerbeordnung - GewO)
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34 c GewO)
  • Spielhallen- und Spielautomatengewerbe (§ 33 i GewO
  • Pfandleiher und Pfandvermittler (§ 34 GewO)
  • Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
  • Versteigerergewerbe (§ 34 b GewO)
  • Güterkraftverkehrgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht
  • Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz - PBefG

    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter auf.

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