Leistungen Gewerbeummeldung

Eine Ummeldung muss erfolgen, wenn ein Betrieb, die Zweigniederlassung oder die Zweigstelle eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umzieht.

Bei einem Wechsel bzw. einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen, z.B. Handel mit Waren oder Leistungen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt ist, ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich.

Bitte teilen Sie auch folgende Änderungen mit:

  • Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
  • Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
  • Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer

Wenn Sie persönlich in der Gewerbemeldestelle vorsprechen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Gewerbetreibenden sowie des Bevollmächtigten
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gewerbetreibenden einen aktuellen Registerauszug
  • Bei einem Gewerbe, das erlaubnispflichtig ist, die für die Erteilung der Erlaubnis erforderlichen Unterlagen.

HINWEIS 
Vorherige telefonische Terminabsprachen sind wünschenswert, um mögliche Wartezeiten abzukürzen oder Außendienstzeiten zu meiden. 

Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen möchten, können Sie Ihr Gewerbe online oder schriftlich anzeigen.

Dieser Gewerbeanzeige sind unbedingt beizufügen:

  • Eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • Bei Ausländern zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Bei juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Bei einem Gewerbe, das erlaubnispflichtig ist, die für die Erteilung der Erlaubnis erforderlichen Unterlagen.
Kosten

26,00 Euro (natürliche Person)
33,00 Euro (juristische Person)
13,00 Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15,00 Euro (Zweitschrift)

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