Leistungen Handwerkerparkausweis

Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe können für ihre Service- und Werkstattwagen einen Handwerkerparkausweis beantragen. Der Ausweis gilt für ein Fahrzeug sowie für ein Ersatzfahrzeug, die Kennzeichen sind bei Antragstellung mitzuteilen.  

Die Ausnahmegenehmigung im Original darf nur bei einem Fahrzeug benutzt werden. Bei dem Ersatzfahrzeug muss es sich auch um ein Servicefahrzeug oder Werkstattfahrzeug handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen. 

Der Handwerkerparkausweis berechtigt während des Arbeitseinsatzes zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und Haltverbotszonen, auf öffentlichen Plätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. 

Die räumliche Gültigkeit der Genehmigung kann sich sowohl auf einzelne Regierungsbezirke als auch auf das gesamte Landesgebiet von NRW erstrecken. 

Räumliche Geltungsbereiche

Regierungsbezirk Münster:

Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Münster

Regierungsbezirk Düsseldorf:

Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Stadt Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Mühlheim a. d. Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal.

Regierungsbezirk Arnsberg:

Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna sowie die Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne. 

Regierungsbezirk Detmold:

Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn und die Stadt Bielefeld.

Regierungsbezirk Köln:

Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis und die Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen

Kosten

  • 90,00 € pro Jahr und Antrag für den Regierungsbezirk Münster
  • 50,00 € zusätzlich pro Jahr und Antrag für jeden weiteren Regierungsbezirk
  • 290,00 € pro Jahr und Antrag für ganz NRW

Hinweis:

Sie können pro Antrag zwei Fahrzeuge aufführen, für die die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises gilt.

Unterlagen

  • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  • Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1
  • Fotos der Service- oder Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind.

Formulare

Sie können sowohl schriftlich mittels PDF-Antrag und den entsprechenden Anlagen, als auch online über das Serviceportal der Stadt Waltrop einen Antrag zur Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO stellen.

Voraussetzungen

Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe mit Firmensitz in Waltrop.

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