Leistungen Hundehaltung

Das OZG Leistungsbündel Hundehaltung umfasst die gesamte Leistungsspanne zwischen der An- und Abmeldung eines Hundes und darüber hinaus.

Wer einen Hund hält, muss diesen innerhalb von zwei Wochen nach Kauf bzw. Geburt des Hundes oder nach einem Wohnortwechsel bei der örtlichen Finanzverwaltung anmelden.

Handelt es sich bei dem Hund um einen großen Hund, einen Hund bestimmter Rasse oder eine als gefährlich eingestufte Rasse, muss dieser zusätzlich beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.

Nach Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke.

Hat der Hund das Alter von 15 Monaten erreicht, kann der Halter die Befreiung vom Leinenzwang beim örtlichen Ordnungsamt beantragen.

Zieht der Halter mit dem Hund um, verstirbt oder entläuft der Hund bzw. gibt der Halter den Hund an einen neuen Besitzer ab, muss auch dies der Finanzverwaltung gemeldet werden.

Weitere Informationen, auch zu den Sonderregelungen bei der Haltung von großen, gefährlichen Hunde sowie Hunden bestimmter Rasse, erhalten Sie unter dem Reiter Info-Blätter.

Sie können unter dem Reiter Formulare Ihren Hund jetzt auch online anmelden, abmelden und eine nachträgliche Steuerermäßigung/Steuerbefreiung beantragen.

Kosten

Ordnungsrechtliche Anmeldung:

Die Kosten der ordnungsrechtlichen Anmeldung richten sich nach dem Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungs Gebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) und den Tarifstellen 18a.1 bis 18a.2.5.

In der Regel werden folgende Gebühren erhoben:

  • Antrag auf Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht: 25,00 €
  • Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €
  • Anmeldung eines gefährlichen Hundes, inkl. Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 100,00 €
  • Anmeldung Hunde bestimmter Rassen, inkl. Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 100,00 €

Steuerrechtliche Anmeldung:

Die Steuer beträgt ab 01.01.2017 jährlich

  • wenn nur ein Hund gehalten wird: 112,00 €
  • wenn zwei Hunde gehalten werden: 155,00 € je Hund
  • wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 185,00 € je Hund
  • Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen: gilt der 3fache Satz

Unterlagen

  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung des Hundes
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über den Mikrochip
  • Sachkundenachweis des Halters

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