Leistungen Meldewesen - Übermittlungssperren

Übermittlungssperren können auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden. 
Dabei handelt es sich um folgende Datenübermittlungen:

  • Adressbuchverlage
  • Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern
  • Familienangehörige der meldepflichtigen Person
  • Das Bundesamt für Wehrverwaltung
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