Leistungen Sozialticket

Berechtigtenausweis für ein Sozialticket

Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) hat zum 01.01.2013 ein verbundweites Sozialticket für wirtschaftlich bedürftige Menschen in sein Regelangebot aufgenommen.

Die Anspruchsberechtigung für den Erwerb des VRR Sozialtickets ist von der jeweils zuständigen Sozialleistungsbehörde durch einen „Berechtigtenausweis“ zu bestätigen.

Wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII, Wohngeld, wirtschaftliche Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, dann bekommen sie einen Berechtigtenausweis.

Bitte beachten Sie:
Das Jobcenter in Waltrop (Infostelle, Tel. 02309/ 7844-400) stellt die Berechtigtenausweise für das Sozialticket für alle ALG II-Bezieher aus.  Die Ausweise für die Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) werden durch Frau Cremer und Frau Schubert ausgestellt. Ausweise für Wohngeldbezieher werden von Frau Woge  ausgestellt.  

Alle weiteren Infos zum Sozialticket finden Sie auf den Seiten des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr:
https://vrr.de/de/tickets/vielfahrer/sozialticket/index.html

Bitte bringen Sie bei der Beantragung des Berechtigtenausweises ihren aktuellen Leistungsbescheid mit.

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