Leistungen Beurkundung von Geburten und Sterbefällen

Allgemeine Informationen

Zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich die Geburt bzw. der Sterbefall ereignet hat. Es ist dabei also unerheblich, wo die Eltern des Kindes z.Zt. der Geburt wohnen oder der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte.

Benötigte Unterlagen

Geburtsbeurkundung: Die erforderlichen Unterlagen richten sich u.a. nach der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Mutter. Es kann daher hier keine allgemein gültige Angabe zu den benötigten Dokumenten gemacht werden. Es wäre daher von Vorteil, wenn sich die werdenden Eltern bereits vor der Geburt beim zuständigen Standesamt oder auch dem Wohnsitzstandesamt über die vorzulegenden Unterlagen informieren.

Sterbefallbeurkundung: Die erforderlichen Unterlagen richten sich u.a. nach dem Familienstand und dem Wohnsitz des Verstorbenen. Das zuständige Standesamt, aber auch das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen geben Auskünfte darüber, welche Unterlagen in dem Einzelfall benötigt werden.

Kosten

Die eigentliche Beurkundung ist gebührenfrei. Gebühren werden erhoben für auszustellende Urkunden:

Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde:

  • 15,00 Euro (für die erste Urkunde)
  • 7,50 Euro (Für jede weitere, gleichzeitig beantragte und in einem Arbeitsgang zu erstellende Urkunde)

Fachbereiche
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