Leistungen Teilung von bebauten Grundstücken

Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW 2018).

Kosten

Ziffer 2.5.1.1 AVerwGebO NRW: Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur Teilung von Grundstücken (§ 7 BauO NRW) unter Berücksichtigung des Umfangs der baurechtlichen Prüfung:
Gebühr je gebildetes bebautes Grundstück: Euro 50 bis 500;

Ziffer 2.5.1.2 AVerwGebO: Erteilung eines Zeugnisses nach § 7 Absatz 3 Satz 2 der Landesbauordnung 2018
Gebühr: Euro 50

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