Leistungen Meldewesen - Statuswechsel bei mehreren Wohnungen

Ihre Hauptwohnung befindet sich immer an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.

Ihre Nebenwohnung in Waltrop soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?

Um die Nebenwohnung in Waltrop zur Hauptwohnung zu erklären, müssen Sie persönlich in der Meldebehörde (Bürgerbüro) vorsprechen.

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins und einer Vollmacht zu beauftragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Ausgefüllter Meldeschein - Formular Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)

Hinweis:

Durch den Statuswechsel wird die Stadt Waltrop zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente sowie ähnlichen Anliegen.

Ihre Hauptwohnung in Waltrop soll nun Nebenwohnung werden?

Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt. Eine Abmeldung in Waltrop ist nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Waltrop als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.

Fachbereiche