Leistungen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ab dem 1. September 2014 können Sie sich bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Behördengang ersparen. Auskünfte können direkt online beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Die fällige Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.

Die Anträge können selbstverständlich auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.

Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Bürgerbüro zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Waltrop ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Waltrop gemeldet ist.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Auf die Bearbeitungszeit für die Ausstellung und Versendung hat die Stadt Waltrop keinen Einfluss.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gibt es für

  • private Zwecke und
  • zur Vorlage bei einer Behörde

Wir fragen Sie deshalb nach dem Verwendungszweck und evtl. der Anschrift der Behörde, an die die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gesandt werden soll.

Bundesamt für Justiz
Kosten

13,00 Euro

Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass. Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsmacht zu führen.

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