Leistungen Ehrenamtskarte

DIE EHRENAMTSKARTE IST DA! Formulare gibt es an der Information im Rathausfoyer und zum Download (s.u.). Das Formular muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden, kann postalisch versendet oder persönlich im Rathausfoyer abgegeben werden.

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb haben die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Städte, Kreise und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für großen ehrenamtlichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Mit der Ehrenamtskarte können nicht nur Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm.

Kann ich die Ehrenamtskarte erhalten?

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises beantragen. In Waltrop wird sie an der Information im Rathausfoyer ausgegeben und steht darüber hinaus zum Download zur Verfügung (s. u.). Das Formular muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden, kann postalisch versendet oder persönlich im Rathausfoyer abgegeben werden.

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Inhaberinnen und Inhaber unserer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen. Genauere Infos gibt es an der Information im Rathausfoyer.

Wo gilt die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen?

Die Ehrenamtskarte gilt in ganz Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen. Partner weisen auf ihre Beteiligung am Programm hin. Achten Sie daher auf entsprechende Hinweise an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften.

Wie lange ist meine Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit. Ihre Dauer ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich (zwei oder drei Jahre). Selbstverständlich können Sie die Ehrenamtskarte nach ihrem Ablauf neu beantragen. Genauere Infos gibt es an der Information im Rathausfoyer.

Was kostet die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Sie ist eine Würdigung all jener, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen. Die Ehrenamtskarte ist für die Inhaberinnen und Inhaber mit einem praktischen Nutzen verbunden.

 Auf dem Bild: Ehrenamtskarte, Vorderseite. Schrift im Bild: Informationen zur Ehrenamtskarte. Foto: Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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