Leistungen Schiedspersonen

Informationen zu Schiedsfrauen und Schiedsmännern


Mit Unterstützung von Schiedsfrauen und Schiedsmännern sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden.    

Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung, ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vor einer etwaigen Klage einen Schlichtungsversuch durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann zu unternehmen. Mit dieser Maßnahme sollen die Gerichte entlastet werden.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in NRW obligatorisch.

Die zuständige Schiedsperson finden

Die Zuständigkeit der Waltroper Schiedspersonen ist nach Stadtteilen unterteilt. Maßgeblich ist die Straße, in der der Antragsgegner wohnt. In der interaktiven Karte des Kreises Recklinghausen sind alle Schiedspersonen direkt den jeweiligen Straßen zugeordnet. Sie müssen lediglich den Straßennamen und die Hausnummer eingeben. 

 

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