Leistungen Sondernutzungen

Mit dem Begriff Sondernutzungen werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Beispiele für eine Sondernutzung:

  1. Aufstellung von Containern oder Baugerüsten
  2. Anbringung von Plakaten
  3. Außengastronomie
  4. Veranstaltungen
  5. Lagerung von Baustoffen aller Art

Für eine erteilte Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen, die sich aus der  Sondernutzungsgebühr und einer einmaligen Verwaltungsgebühr zusammensetzen.

Bei einem Antrag muss die Fläche, Dauer und Art der Nutzung angegeben werden. Die Sondernutzung ist 14 Tage vorher beim Ordnungsamt der Stadt Waltrop zu beantragen.

Kosten

gem. Sondernutzungsgebühr zzgl. Verwaltungsgebühr.

Formulare

Sie können einen Antrag auf Sondernutzung mit dem hinterlegten PDF-Antrag stellen oder online mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

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