Leistungen Herrenlose Kraftfahrzeuge

Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.

Sollten Sie ein Kraftfahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekratzem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt wurde, informieren Sie bitte den zuständigen Mitarbeiter.

Benötigt werrden folgende Angaben über das Fahrzeug:
Standort des Fahrzeugs, Fahrzeughersteller, Typ, Farbe des Fahrzeugs, Kennzeichen (oder entsprechende Angaben, wenn kein Kennzeichen vorhanden ist) sowie eine Angabe wie lange das Fahrzeug bereits an der Stelle steht.

Des Weiteren Angaben über die meldende Person (Name, Anschrift, Telefonnummer).

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