Leistungen Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Sie müssen an einem Sonntag oder an einem Feiertag einen Transport durchführen? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn der Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr hat, oder wenn Sie hinter einen Lastkraftwagen (auch unter 7,5 Tonnen) noch einen Anhänger hängen wollen. Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn der Transport aus dringenden und unaufschiebbaren Gründen durchgeführt werden muss.

Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht verkehren, so regelt es § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Um eine Transportgenehmigung für einen Sonntag oder einen Feiertag zu bekommen, muss der Transport dringend und unaufschiebbar und in der Regel auch im öffentlichen Interesse sein. Im öffentlichen Interesse bedeutet, dass Sie zum Beispiel Waren zur Grundversorgung fahren müssen, wie zum Beispiel leicht verderbliche Lebensmittel. Bei der Prüfung des Antrages wird ein strenger Maßstab angelegt.

Wirtschaftliche Gründe, wie zum Beispiel "Just-in-Time Transporte" hingegen reichen nicht aus, um eine Ausnahmegenehmigung bekommen zu können.

Über weitere Ausnahmemöglichkeiten können Sie sich beim Amt für öffentliche Ordnung informieren.

Ausnahmen von diesem Sonntags- und Feiertagsfahrverbot können sowohl für einzelne Sonntage und Feiertage als auch als Dauerausnahmegenehmigung für bis zu ein Jahr erteilt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen sind auf das jeweilige Fahrzeug bezogen und nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie eine neue Genehmigung beantragen.

Die Antragstellung sollte erfolgen:

  • schriftlich
  • formlos
  • möglichst frühzeitig, also mindestens 14 Tage vorher
Kosten

79 Euro für einen Sonntag beziehungsweise einen Feiertag. Jeder weitere Sonntag oder Feiertag 52 Euro bis maximal 630 Euro für eine Dauergenehmigung (1 Jahr). Für private Zwecke, wie zum Beispiel Sportanhänger oder Wohnwagen an Lastkraftwagen beträgt die Gebühr 155 Euro jährlich.

Unterlagen

Ausführliche Begründung warum der Transport an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss. Angaben zur Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge (zum Beispiel Zugmaschine mit Auflieger, Lastkraftwagen mit Anhänger oder Lastkraftwagen). Angaben zu den Kennzeichen Zugfahrzeug und Hänger. Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges beziehungsweise der Zugkombination. Angaben zum Transportgut Frachtpapiere, Begleitpapiere oder Bestätigung des Auftraggebers. Angaben zum Abgangs- und Zielort (Wo beginnt und wo endet die Fahrt). Angaben zum Transportzeitraum